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Die Realschule

 

 


Die Schülerinnen und Schüler der Realschule erwerben eine erweiterte allgemeine Bildung. Praktische Fähigkeiten werden ebenso gefördert wie das Interesse an theoretischen Zusammenhängen. Zum erweiterten Lernangebot der Realschule gehört eine zweite Fremdsprache ab der Klasse 6. In der Regel ist dies Französisch, daneben z.B. auch Niederländisch und Spanisch.
 

 

 

Eintritt

 

 


Die Realschule kann von allen Kindern besucht werden, die die Klasse 4 der Grundschule erfolgreich durchlaufen haben. Die Grundschule empfiehlt die Schulform Realschule, wenn sie für die weitere schulische Förderung des Kindes am besten geeignet erscheint. Diese Empfehlung sollten Eltern berücksichtigen.

Manchmal übersteigt die Zahl der angemeldeten Kinder an einer Schule die Aufnahmekapazität. In diesem Fall wird von Schule, Schulaufsicht und Schulträger versucht, dem Elternwunsch auf andere Weise zu entsprechen.
 

 

 

Erprobungsstufe

 

 


In der Sekundarstufe I bilden die Klassen 5 und 6 eine besondere pädagogische Einheit, die Erprobungsstufe. Anknüpfend an die Lernerfahrungen der Kinder in der Grundschule führen die Lehrerinnen und Lehrer die Kinder in diesen zwei Jahren an die Unterrichtsmethoden und Lernangebote der Realschule heran.

In der Erprobungsstufe beobachtet und fördert die Schule die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder mit dem Ziel, gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten die Entscheidung über die Eignung für die gewählte Schulform sicherer zu machen.

Innerhalb der Erprobungsstufe gehen die Schülerinnen und Schüler ohne Versetzung von der Klasse 5 in die Klasse 6 über. Am Ende der Klasse 6 entscheidet die Versetzungskonferenz mit der Versetzung der Schülerinnen und Schüler in die Klasse 7 auch über deren Eignung für den weiteren Besuch der Realschule. Werden sie endgültig nicht in die Klasse 7 der Realschule versetzt, wechseln sie in eine andere Schulform.

Stellt die Versetzungskonferenz gegen Ende der Erprobungsstufe fest, dass die Schulform gewechselt werden sollte, wird den Erziehungsberechtigten eine entsprechende Empfehlung spätestens sechs Wochen vor Schuljahresende schriftlich mitgeteilt und gleichzeitig ein Beratungsgespräch angeboten. Die Schulleitung unterstützt die Eltern beim Wechsel des Kindes in die empfohlene Schulform.
 

 

 

Übergangsmöglichkeiten

 

 


Ein Schulwechsel in eine andere Schulform der Sekundarstufe I ist bis zum Beginn der Klasse 9 möglich. Er kann in der Regel nur zu Beginn eines Schuljahres erfolgen. Wenn ein Wechsel beabsichtigt ist oder die Schule ihn für sinnvoll hält, sollten möglichst frühzeitig beratende Gespräche zwischen der Schule und den Erziehungsberechtigten geführt werden.
 

 

 

Unterrichtsfächer

 

 


Der Unterricht im Pflichtbereich wird in folgenden Fächern bzw. Lernbereichen erteilt:

- Deutsch
- Gesellschaftslehre (Erdkunde, Geschichte, Politik)
- Mathematik
- Naturwissenschaften (Biologie, Physik, Chemie)
- Englisch (1. Fremdsprache)
- Kunst/Musik/Textilgestaltung
- Religionslehre
- Sport

Fester Bestandteil des Unterrichtsangebots sind die so genannten Ergänzungsstunden. Sie dienen vor allem der Förderung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik und im Lernbereich Naturwissenschaften. Nach Entscheidung der Schule stehen sie aber auch für den Unterricht in einer weiteren Fremdsprache sowie für das Fach Hauswirtschaft ab Klasse 9 zur Verfügung.
 

 

 

Die Organisation des Unterrichts

 

 


In den Klassen 5 und 6 wird der Unterricht in der Regel im Klassenverband erteilt. Zum Ausgleich unterschiedlicher Lernvoraussetzungen kann in diesen Klassen zusätzlicher Förderunterricht eingerichtet werden.
 

 

 

Wahlpflichtunterricht

 

 


Ab der Klasse 7 wird der für alle verbindliche Unterricht durch den Wahlpflichtunterricht ergänzt. Die Schülerinnen und Schüler können im Wahlpflichtbereich individuelle Akzente setzen und zwischen unterschiedlichen Schwerpunkten wählen. Jede Realschule bietet einen fremdsprachlichen Schwerpunkt an, in dem die in Klasse 6 unterrichtete zweite Fremdsprache als Schwerpunktfach bis zum Ende der Klasse 10 fortgeführt werden kann. Hinzu kommen je nach Möglichkeiten der Schule

- ein naturwissenschaftlich-technischer Schwerpunkt mit den Fächern Biologie, Chemie, Physik, Technik  oder Informatik

- ein sozialwissenschaftlicher Schwerpunkt mit Sozialwissenschaften

- ein musisch-künstlerischer Schwerpunkt mit Musik oder Kunst.

Im jeweiligen Schwerpunktfach werden schriftliche Arbeiten geschrieben. Die Realschule kommt mit diesen Angeboten den unterschiedlichen Interessen und Fähigkeiten ihrer Schülerinnen und Schüler entgegen.
 

 

 

Abschlüsse und Berechtigungen

 

 


In der Realschule können alle Abschlüsse derSekundarstufe I erworben werden:

- der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) nach Klasse 10. Er berechtigt bei mindestens befriedigenden Leistungen in allen Fächern zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.
 - ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss
- ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss.
 

 

 

 

 

 

Quelle: Schulministerium NRW;
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulsystem/Schulformen/Realschule/index.html

 

 

 

 

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